Thomas Leuner

Rechtsanwalt – spezialisiert auf Grundstücks- und Immobilienrecht

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Bearbeitungsbereiche Grundstücksrecht

DDR-Folgerecht

Überblick über das Beratungsgebiet

Rechtliche und historische Ausgangslage:

Obwohl der Beitritt der neuen Bundesländer nunmehr über zwei Jahrzehnte zurückliegt, sind immer noch nicht alle Folgen des Rechtswechsels bei Grundstücksangelegenheiten geklärt.

1990 wurde im Einigungsvertrag vereinbart, dass bei Grundstücken der Grundsatz Rückgabe vor Entschädigung gilt. Dieser Komplex wurde im Vermögensgesetz geregelt. Die Rückübertragungsverfahren werden von den dafür geschaffenen Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen bearbeitet. Bleibt nur die Entschädigung, sind der Umfang und der Ablauf des Entschädigungsverfahrens im dazu speziell erlassenen Entschädigungsgesetz zu finden.

Um die Rechte der ehemaligen DDR Bürger zu schützen, wurden die Rechte der Grundstückseigentümer erheblich eingeschränkt. Bei Grundstücken zur Erholungsnutzung wurde das Schuldrechtsanpassungsgesetz erlassen, dass die Kündigungsmöglichkeiten zugunsten der Nutzer einschränkt und bei Kündigung weitreichende Entschädigung vorsieht.

Für Wohngrundstücke gilt das Sachenrechtsbereinigungsgesetz, dass dem Grundstücksnutzer die Wahl lässt, ob er das Grundstück zum halben Verkehrswert vom Eigentümer kaufen oder sich ein Erbbaurecht von 90 Jahren bestellen lassen will. Diese Ansprüche sind verjährt.

Rechtliche Situation

Aufgrund der häufigen gesetzlichen Änderungen und der umfangreichen Rechtsprechung der Obersten Gerichte ist eine komplizierte Rechtslage entstanden, die teilweise sogar von den jeweiligen Sachbearbeitern und Gerichten nicht richtig angewandt wird. Anwaltlicher Rat ist daher in diesen Verfahren notwendig.

Beratungs- und Vertretungsangebot

Sämtliche mit dieser Rechtsmaterie im Zusammenhang stehende Mandate können von uns übernommen werden. Seit 1990 hat sich Herr Leuner überwiegend mit Grundstücks-rückübertragung- und den daraus folgenden Verfahren beschäftigt.

Kosten

Bewährt hat sich in diesen Verfahren das schrittweise Vorgehen, um zu klären, ob der rechtlich mögliche Anspruch auch ökonomisch sinnvoll ist.

Dies kann mit einer Gebührenvereinbarung erreicht werden, die ein stufenweises Vorgehen vorsieht. Ein gezahlter Vorschuss wird stundenweiser abgerechnet (220 Euro brutto pro Anwaltsstunde). Wenn der Vorschuss verbraucht ist, wird wieder überprüft, ob die Angelegenheit noch weiter betrieben werden soll.